Was tun, wenn ich Rechtsschutz brauche???

|Reutlingen-Tübingen
Eine Serviceleistung der IG Metall Reutlingen-Tübingen
Der Fall tritt meist unverhofft und plötzlich ein, dass ein Mitglied Probleme bekommt und den im Mitgliedsbeitrag enthaltenen Rechtsschutz braucht. Dann muss meist schnelle Hilfe her. Um diese gewährleisten zu können, braucht die IG Metall zur effektiven Hilfe ein paar Unterlagen, die wir auf dieser Seite zusammen gestellt haben.
Wichtig:
Die Bewilligung des Rechtsschutzes setzt die dreimonatige Mitgliedschaft in der IG Metall und satzungsgemäße Beitragszahlung (1% vom Brutto) voraus.
Die Vertretung unserer Mitglieder erfolgt ausschließlich durch die DGB-Rechtsschutz GmbH. Die Beauftragung von eigenen Rechtsanwälten ist nicht im Rechtsschutz enthalten!
Je nach Art des Problems sollten folgende Unterlagen mitgebracht werden:
Unsere Sprechzeiten / Öffnungszeiten:
Alle Rechtsschutzfälle müssen zuerst von uns aufgenommen und genehmigt werden, bevor der DGB-Rechtsschutz aufgesucht wird!
IG Metall Reutlingen-Tübingen
Gustav-Werner-Str. 25
(6.Stock)
72762 Reutlingen
Tel.: 07121-92820
Fax: 07121-9282-30
E-Mail-Kontakt
Wegbeschreibung
IG-Metall Reutlingen-Tübingen
Rechtsberatung / Aufnahme von Rechtsschutzfällen
Montag bis Donnerstag: 13:00 - 16:30 Uhr
An oben stehenden Nachmittagen ist immer ein Rechtsberater / eine Rechtsberaterin im Büro. Wir bitten um Verständnis, dass es an diesen Nachmittagen auch zu Wartezeiten kommen kann und wir keine Termine vergeben können.
In Ausnahmefällen kann außerhalb dieser Zeiten vorab ein Termin mit uns zu vereinbart werden.
Immer mitzubringen (auch bei sonstigen Problemen, die nicht extra aufgeführt sind):
- Die letzten 3 Entgeltabrechnungen
- Alle schriftlichen Unterlagen zum Fall
- Name Betriebsratsvorsitze / Betriebsratsvorsitzender (sofern
vorhanden)
- Name Geschäftsführer / Geschäftsführerin
- Aktueller Firmennamen
- Schriftlicher Arbeitsvertrag (sofern
vorhanden)
Sofort
bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden! (dafür ist der Arbeitnehmer verantwortlich!)
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Kalendertage (3 Wochen) nach Erhalt der Kündigung muss die Klage beim Arbeitsgericht
eingegangen sein. Ein Rechtsschutzantrag
bei der IG Metall sollte spätestens 14
Kalendertage nach Eingang der Kündigung mit nachfolgend aufgeführten Unterlagen
gestellt sein!
- Kündigungsschreiben
- Die letzten 3 Entgeltabrechnungen
- Alle schriftlichen Unterlagen zum Fall
- Name Betriebsratsvorsitze / Betriebsratsvorsitzender (sofern
vorhanden)
- Name Geschäftsführer / Geschäftsführerin
- Aktueller Firmennamen
- Schriftlicher Arbeitsvertrag (sofern
vorhanden)
- ggf. eigene schriftliche Stellungnahme
(vor allem bei fristlosen Kündigungen)
Fehlendes
Entgelt (Lohn oder Gehalt), Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Prämie usw. sollten sofort nach Zugang der
fehlerhaften Abrechnung beim Arbeitgeber in Zahlen beziffert und schriftlich
geltend gemacht werden (14 Tagen Frist setzen). Wenn bis dahin keine
Zahlung erfolgt ist, muss ein Rechtsschutzantrag für eine Klage bei der IG
Metall gestellt werden
- Kopie Geltendmachung der Forderung an den Arbeitgeber
- ggf. Antwort des Arbeitgebers
- Die letzten 3 Entgeltabrechnungen
- Alle schriftlichen Unterlagen zum Fall
- Name Betriebsratsvorsitze / Betriebsratsvorsitzender (sofern
vorhanden)
- Name Geschäftsführer / Geschäftsführerin
- Aktueller Firmennamen
- Schriftlicher Arbeitsvertrag (sofern
vorhanden)
- Entgeltabrechnungen für die betreffenden Monate (sofern
vorhanden)
- Belege / Beweise für die Forderung
Das
Zeugnis sollte mit den Arbeitsunterlagen ggf am letzten Arbeitstag in der Firma
ausgehändigt werden. Eine Anforderung bzw .Änderung des Zeugnisses kann mit einer Frist von 14 Tagen beim Arbeitgeber
schriftlich geltend gemacht werden. Ist dann kein Zeugnis oder kein abgeändertes
Zeugnis eingegangen, muss Klage über die IG Metall eingereicht werden.
- vorhandenes Zeugnis
- Auflistung aller wichtigen Arbeitsaufgaben
- ggf. Vorschlag für neuesZeugnis (die Überarbeitung kann mit den Rechtsberatern erfolgen)
- Die letzten 3 Entgeltabrechnungen
- Alle schriftlichen Unterlagen zum Fall
- Name Betriebsratsvorsitze / Betriebsratsvorsitzender (sofern
vorhanden)
- Name Geschäftsführer / Geschäftsführerin
- Aktueller Firmennamen
- Schriftlicher Arbeitsvertrag (sofern
vorhanden)
Auf eine Abmahnung sollte immer mit einer schriftlichen Gegendarstellung reagiert werden, wenn die vorgeworfenen Gründe nicht der Wahrheit entsprechen. Diese Gegendarstellung muss zu der Personalakte genommen werden. Wenn die Abmahnung bleibt und der Grund ungerecht erscheint, so kann Klage über die IG Metall eingereicht werden.
- Abmahnungsschreiben
- ggf. eigene Gegendarstellung
- Die letzten 3 Entgeltabrechnungen
- Alle schriftlichen Unterlagen zum Fall
- Name Betriebsratsvorsitze / Betriebsratsvorsitzender (sofern
vorhanden)
- Name Geschäftsführer / Geschäftsführerin
- Aktueller Firmennamen
- Schriftlicher Arbeitsvertrag (sofern
vorhanden)
Wenn sich die Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung des Arbeitgebers abzeichnet sollte auf jeden Fall die IG Metall aufgesucht bzw. informiert werden, damit die weiteren Schritte besprochen werden können.
Wichtig ist dabei vor allem Folgendes: Die Agentur für Arbeit übernimmt in insolventen Betrieben maximal 3 Monate die Lohnkosten im Rahmen des Insolvenzausfallgelds.
1. Der Arbeitgeber muss Insolvenz beantragen, wenn die Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung absehbar ist. 2. Dann wird das Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter einsetzen, der überprüft, ob die Insolvenz über das Vermögen des Betriebs eröffnet wird. 3. Rückwirkend kann das Insolvenzausfallgeld max. ab dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bezahlt werden.
Daher gilt es rechtzeitig zu handeln!
Mehr Infos für Beschäftigte zum Thema Insolvenz des Arbeitgebers in der Info-Broschüre der IG Metall, die hier zum Download bereit liegt: InsoRecht-Ratgeber-Mitgl.pdf
- Die letzten 3 Entgeltabrechnungen
- Alle schriftlichen Unterlagen zum Fall
- Name Betriebsratsvorsitze / Betriebsratsvorsitzender (sofern
vorhanden)
- Name Geschäftsführer / Geschäftsführerin
- Aktueller Firmennamen
- Schriftlicher Arbeitsvertrag (sofern
vorhanden)
Vom
Erhalt des Bescheides muss in der Regel immer innerhalb von 4 Wochen Widerspruch oder Klage
eingereicht sein. Ein Rechtsschutzantrag bei der IG Metall sollte daher spätestens 3 Wochen nach Eingang des Bescheids gestellt werden.
Immer mitzubringen (auch bei sonstigen Problemen, die nicht extra aufgeführt sind):
- Die letzten 3 Entgeltabrechnungen (sofern ein Arbeitsverhältnis besteht)
- Alle schriftlichen Unterlagen zum Fall
- Mit welcher Institution besteht ein Konflikt?
Das brauchen wir:
- Antrag auf Schwerbehinderung
- Bescheid (Ablehnung oder Festsetzung GdB)
- Widerspruch
- Widerspruchsbescheid einschließlich Briefumschlag
- Name und Anschrift des Hausarztes sowie behandelnden Fachärzten
- Krankenhausaufenthalte der letzten 2 Jahre (von - bis, wo)
- Heilbehandlungen der letzten 2 Jahre (von - bis, wo)
- jetzige Beschwerden in Stichworten
- vorhandene Gutachten, Arztberichte
- letzter oder derzeitiger Arbeitgeber (Name und Anschrift)
- in den letzten 5 Jahren ausgeübte Tätigkeiten
- erlernter Beruf
- seit wann zuletzt beschäftigt, bis wann, (ggf. wie endete das
Arbeitsverhältnis?)
- Arbeitslosengeld/-hilfebezug seit wann?
- Krankengeldbezug seit wann?
- in den letzten 2 Jahren arbeitsunfähig krank
- alle schriftlich vorhandenen Unterlagen zum Fall
Dann brauchen wir:
- Bescheid bzw. Anordnung der Behörde / Kasse (mit Briefumschlag)
- ggf. eingelegter Widerspruch
- ggf. Antwort auf den Widerspruch (mit Briefumschlag)
- alle schriftlichen Unterlagen zum Fall
- Stichpunktartige Auflistung der Ereignisse mit zeitlichem Ablauf (jeweilige Daten)
Dann brauchen wir:
- Bescheid bzw. Anordnung der Behörde / Kasse (mit Briefumschlag)
- ggf. eingelegter Widerspruch
- ggf. Antwort auf den Widerspruch (mit Briefumschlag)
- alle schriftlichen Unterlagen zum Fall
- Stichpunktartige Auflistung der Ereignisse mit zeitlichem Ablauf (jeweilige Daten)
- Auskunft über Einkünfte und Ausgaben, sowie Vermögensverhältnisse