Unsere Sprechzeiten / Öffnungszeiten:
Alle Rechtsschutzfälle müssen zuerst von uns aufgenommen und genehmigt werden, bevor der DGB-Rechtsschutz aufgesucht wird!
IG Metall Reutlingen-Tübingen
Gustav-Werner-Str. 25
(6.Stock)
72762 Reutlingen
Tel.: 07121-92820
Fax: 07121-9282-30
DGB-Rechtsschutz GmbH
Gustav-Werner-Str. 25
(1.Stock)
72762 Reutlingen
Tel.: 07121-94380
Fax: 07121-9438-38
IG-Metall Reutlingen-Tübingen
Rechtsberatung / Aufnahme von Rechtsschutzfällen
Beratungstage: Dienstag und Mittwoch
Wir bitten zu beachten, dass eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter 07121-9282-0 dringend notwendig ist.
Nur in dringenden Ausnahmefällen kann außerhalb dieser Zeiten ein Termin mit uns zu vereinbart werden.
Immer mitzubringen (auch bei sonstigen Problemen, die nicht extra aufgeführt sind):
Sofort bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden! (dafür ist der Arbeitnehmer verantwortlich!)
21 Kalendertage (3 Wochen) nach Erhalt der Kündigung muss die Klage beim Arbeitsgericht eingegangen sein. Ein Rechtsschutzantrag bei der IG Metall sollte spätestens 14 Kalendertage nach Eingang der Kündigung mit nachfolgend aufgeführten Unterlagen gestellt sein!
Das brauchen wir:
Von einer Änderungskündigung wird gesprochen, wenn der Arbeitgeber einzelne Teile eines bestehenden Arbeitsverhältnisses kündigt, wie z.B. eine abweichende Arbeitszeit oder andere Vertragsbedingungen kündigt, ohne das Arbeitsverhältnis zu beenden.
A) Der Arbeitnehmer, der eine Änderungskündigung erhält, sollte dringend
innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens jedoch innerhalb von 3
Wochen nach Erhalt der Änderungskündigung gegenüber dem Arbeitgeber
erklären, dass er das Änderungsangebot unter dem Vorbehalt annimmt,
dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial
ungerechtfertigt ist (§ 1 Abs. 2 Satz 1 bis 3, Abs. 3 Satz 1 und 2
KSchG).
B) Ebenfalls innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der
Änderungskündigung muss beim zuständigen Arbeitsgericht Klage
eingereicht sein, ansonsten wird die Änderung der
Arbeitsbedingungen unanfechtbar; falls die Annahme des Angebots
unter Vorbehalt nicht erklärt worden ist, wird das
Arbeitsverhältnis sogar durch die (Änderungs-) Kündigung
beendet.
Das brauchen wir:
Fehlendes Entgelt (Lohn oder Gehalt), Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Prämie usw. sollten sofort nach Zugang der fehlerhaften Abrechnung beim Arbeitgeber in Zahlen beziffert und schriftlich geltend gemacht werden (14 Tagen Frist setzen). Wenn bis dahin keine Zahlung erfolgt ist, muss ein Rechtsschutzantrag für eine Klage bei der IG Metall gestellt werden
Dazu benötigen wir:
Das Zeugnis sollte mit den Arbeitsunterlagen ggf am letzten Arbeitstag in der Firma ausgehändigt werden. Eine Anforderung bzw .Änderung des Zeugnisses kann mit einer Frist von 14 Tagen beim Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden. Ist dann kein Zeugnis oder kein abgeändertes Zeugnis eingegangen, muss Klage über die IG Metall eingereicht werden.
Mitzubringen sind dann:
Auf eine Abmahnung sollte immer mit einer schriftlichen Gegendarstellung reagiert werden, wenn die vorgeworfenen Gründe nicht der Wahrheit entsprechen. Diese Gegendarstellung muss zu der Personalakte genommen werden. Wenn die Abmahnung bleibt und der Grund ungerecht erscheint, so kann Klage über die IG Metall eingereicht werden.
Dazu brauchen wir:
Wenn sich die Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung des Arbeitgebers abzeichnet sollte auf jeden Fall die IG Metall aufgesucht bzw. informiert werden, damit die weiteren Schritte besprochen werden können.
Wichtig ist dabei vor allem Folgendes: Die Agentur für Arbeit übernimmt in insolventen Betrieben maximal 3 Monate die Lohnkosten im Rahmen des Insolvenzgelds.
Um möglichst nichts zu verlieren, hat der Arbeitnehmer selbst innerhalb einer Frist von 2 Monaten (!) einen Antrag auf Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit zu stellen!
1. Der Arbeitgeber muss Insolvenz beantragen, wenn die Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung absehbar ist. 2. Dann wird das Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter einsetzen, der überprüft, ob die Insolvenz über das Vermögen des Betriebs eröffnet wird. 3. Rückwirkend kann das Insolvenzgeld max. ab dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bezahlt werden.
Daher gilt es rechtzeitig zu handeln!
Um eine fundierte Beratung machen zu können brauchen wir:
Vom Erhalt des Bescheides muss in der Regel immer innerhalb von 1 Monat Widerspruch oder Klage eingereicht sein. Ein Rechtsschutzantrag bei der IG Metall sollte daher spätestens 3 Wochen nach Eingang des Bescheids gestellt werden.
Immer mitzubringen (auch bei sonstigen Problemen, die nicht extra aufgeführt sind):
2.1 Ablehnungsbescheid Schwerbehinderungsantrag / Verschlimmerungsantrag
auch bei Gleichstellungsantrag, Erwerbsminderung...
Das brauchen wir:
Dann brauchen wir:
Dann brauchen wir: