Was tun, wenn ich Rechtsschutz brauche???


             |Reutlingen-Tübingen

Eine Serviceleistung der IG Metall Reutlingen-Tübingen


Der Fall tritt meist unverhofft und plötzlich ein, dass ein Mitglied Probleme bekommt und den im Mitgliedsbeitrag enthaltenen Rechtsschutz braucht. Dann muss meist schnelle Hilfe her. Um diese gewährleisten zu können, braucht die IG Metall zur effektiven Hilfe ein paar Unterlagen, die wir auf dieser Seite zusammen gestellt haben.

Wichtig:
Die Bewilligung des Rechtsschutzes setzt die 
dreimonatige Mitgliedschaft in der IG Metall und satzungsgemäße Beitragszahlung (1% vom Brutto) voraus.
Die Vertretung unserer Mitglieder erfolgt ausschließlich durch die DGB-Rechtsschutz GmbH. Die Beauftragung von eigenen Rechtsanwälten ist nicht im Rechtsschutz enthalten!


Je nach Art des Problems sollten folgende Unterlagen mitgebracht werden:

ARBEITSRECHT SOZIALRECHT
Kündigung / Änderungskündigung Ablehnungsbescheid Schwerbehinderungsantrag
Zahlungsverzug des Arbeitgebers Ablehnungsbescheid Gleichstellungsantrag
Abmahnung Probleme mit Erwerbsminderungsrente
Zeugnisprüfung Probleme mit der Agentur für Arbeit ALG I od. ALG II (Harz IV)
Insolvenz des Arbeitgebers Probleme mit der Krankenkasse
Sonstige Probleme im Arbeitsrecht sonstige Probleme im Sozialrecht

Unsere Sprechzeiten / Öffnungszeiten:

Alle Rechtsschutzfälle müssen zuerst von uns aufgenommen und genehmigt werden, bevor der DGB-Rechtsschutz aufgesucht wird!

IG Metall Reutlingen-Tübingen
Gustav-Werner-Str. 25
(6.Stock)
72762 Reutlingen

Tel.: 07121-92820
Fax: 07121-9282-30

E-Mail-Kontakt
Wegbeschreibung

DGB-Rechtsschutz GmbH
Gustav-Werner-Str. 25
(1.Stock)
72762 Reutlingen

Tel.: 07121-94380
Fax: 07121-9438-38

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Wegbeschreibung

IG-Metall Reutlingen-Tübingen
Rechtsberatung / Aufnahme von Rechtsschutzfällen

Beratungstage: Dienstag und Mittwoch

Wir bitten zu beachten, dass eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter 07121-9282-0 dringend notwendig ist.
Nur in dringenden Ausnahmefällen kann außerhalb dieser Zeiten ein Termin mit uns zu vereinbart werden.

 

 

 

 

 

 

1) ARBEITSRECHT

Immer mitzubringen (auch bei sonstigen Problemen, die nicht extra aufgeführt sind):

 

 

 

2) SOZIALRECHT

Vom Erhalt des Bescheides muss in der Regel immer innerhalb von 1 Monat Widerspruch oder Klage eingereicht sein. Ein Rechtsschutzantrag bei der IG Metall sollte daher spätestens 3 Wochen nach Eingang des Bescheids gestellt werden.

Immer mitzubringen (auch bei sonstigen Problemen, die nicht extra aufgeführt sind):